Bestenfalls einen Viertelsieg ...
Was alle Gegner der Vorratsdatenspeicherung
eigentlich erwartet hatten, war, dass sie insgesamt
als ein Verstoß gegen die Grundprinzipien des
Datenschutzes abgelehnt würde. Stattdessen hat das
Gericht festgelegt, dass eine Vorratsdatenspeicherung
verfassungskonform ist, „wenn ihre Ausgestaltung
besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen
entspricht“ (Quelle: heise-online). Denen ist
insbesondere dann Genüge getan, wenn Daten zu
bestimmten Zwecken der Strafverfolgung und
Gefahrenabwehr gespeichert werden. Verworfen wurde
nur eine schwammig-unbestimmte Form der
Vorratsdatenspeicherung für erst später
aufgestellte Fragestellungen und Interessen. Na
ja, einen Katalog relevanter Gefährdungsszenarien
wird die Regierung schon hinbekommen ...
Festgelegt wurde nur, dass die derzeitige, und damit
gekippte Regelung den Anforderungen an Transparenz
und Bestimmbarkeit der Nutzung der erhobenen Daten
nicht genügt. Wird diese hergestellt, so ist zu
erwarten, dass das BVfG eine etwaige erneute Klage
abschlägig bescheiden wird. Und das ist genau das,
was unser Innenminister jetzt so schnell von Frau
Leutheusser-Schnarrenberger fordert: ein schnelles
neues Gesetz, möglichst noch vor dem Sommer.
Warum so schnell? Na, im Herbst entscheidet der EUGh
über die europäischen Vorgaben und vielleicht schlüge
er Herrn de Maiziére damit ein noch nicht
fertigestelltes neues Instrument aus der
datensammeleifrigen Hand. Schauen wir mal, was das
FDP-geführte Justizministerium jetzt macht. Heute
morgen hat Frau Leutheusser-Schnarrenberger ja noch
gegengehalten - hier könnte sich die FDP endlich
wieder ein bisschen als liberal profilieren ... auch
wenn der Markt mal nicht profitieren würde.
Besonders bedrohlich ist übrigens die vom Gericht
vorgenommene Trennung in mittelbar und unmittelbar
genutzte Daten. Die ist relevant, weil „mittelbar
nutzbare“ Daten, wie IP-Adressen, in den Augen des
Gerichtes keinen direkten Datenzugriff darstellen und
deshalb auch weiterhin und sogar - allerdings auch
wie jetzt schon Praxis - ohne Richtervorbehalt
genutzt werden dürfen. Die Abmahnindustrie wirds
freuen. Verständlich ist diese Argumentation indes
nicht.
So gesehen hat sich entgegen des ersten Eindruckes
nicht viel Gutes getan. Für die Praxis hat das Urteil
gar keine Folgen und was kommen mag wird sich an dem
orientieren, was Europa entscheidet. Schade, unser
BVfG war auch schonmal besorgter um Freiheit und
Datenschutz.